Gesundheitsinstitutionen auf Landesebene


Gesundheitsinstitutionen auf Landesebene
1. Oberste Landesbehörden
- Zuständig für die Durchführung der Landesgesetze
- Haben das Recht der Gesetzgebung
- Koordination zwischen den Ländern durch GMK und AGLMB
- Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
- Bund und Länder betroffene Gesundheitsprobleme erörtern
- Keine Gesetzgebung, nur Empfehlung
- Arbeitsgemeinschaft der leitenden Medizinalbeamten/innen der Länder (AGLMB)
- Koordinieren die Beschlüsse auf Verwaltungsebene
2. Spezielle LandesbehördenUntersuchungsämter
- Infektionsschutzgesetz, Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz Betriebsbesichtigungen, Prüfungen und Untersuchungen
Arzneimittelüberwachungsstellen
- Überwachung der Hersteller und Großhandelsbetriebe
- Untersuchung von Arzneimitteln
- Erteilung der Erlaubnis zur Herstellung
LandesgesundheitsämterArbeiten auf den Gebieten:
- Gesundheitswissenschaften
- Umwelt und Gesundheit
- Gesundheitspolitik
- Sozialmedizin
3. Gemeinschaftseinrichtungen der Länder
- zur einheitlichen Regelungen von Aufgaben
- Akademien für öffentliches Gesundheitswesen
- Aus- Fort- und Weiterbildung
- Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
4. Höhere Landesebene
- Regierungsbezirke à Regierungspräsident
- Aufgaben Gesundheitswesen à Medizinaldezernent
Autorin: Ute Schafhirt
Aktualisiert am Freitag, 31. Juli 2009 um 10:02
Geschrieben von: Matthias Diegeler
Mittwoch, 22. Juli 2009 um 09:45