Die Selbstverwaltung der Krankenkassen



Die Selbstverwaltung der Krankenkassen!

Bundesausschüsse / Bundesebene
- Erarbeitung von Richtlinien für die Versorgung der Versicherten
- Prüfung und Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Beschließen von Rahmenempfehlungen, die für die Leistungserbringer (KK, Praxen) bindend sind
Bundesverbände / Bundesebene
- Gibt Rahmen vor = SGB V
- Vertretung der Interessen der Kassenarten
- Beobachtung gesundheitspolitischer Entwicklung
- Beteiligung an gesundheitspolitischen Diskussionen
- Mitwirkung an Ausarbeitung der Gesundheitsreform
- Senden Vertreter in Bundesausschüsse
Landesverbände / Landesebene
- Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
- Vertretung der Interessen der KK gegenüber der Leistungserbringern, Politik und Öffentlichkeit
- Vergütungsverhandlungen mit KV und Krankenhäusern
- Schließen von Verträgen über Art und Umfang der Versorgung der Versicherten (Versorgungsverträge)
- Arbeiten mit Leistungserbringern zusammen
- Rahmenarbeiten
- Übergeordnete Arbeiten
Krankenkassen / Kommunalebene
Die Selbstverwaltung besteht aus:
- Verwaltungsrat
- Vorstand
- Geschäftsführer
- Mitgliedern und Arbeitgebern
Aufgaben:
- Erhebung und Verwaltung der versichertenbezogenen Daten
- Betreuung der Versicherten
- Entscheidung über Leistungsanträge
Aufgaben des Verwaltungsrates:
- Entscheidung über Satzung, Haushalt und Beitragssätze
- Wahl und Überwachung des Vorstandes und des Geschäftsführers
Autorin: Ute Schafhirt
Aktualisiert am Dienstag, 04. August 2009 um 10:04
Geschrieben von: Matthias Diegeler
Mittwoch, 22. Juli 2009 um 09:19