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Die Selbstverwaltung der Krankenkassen

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Die Selbstverwaltung der Krankenkassen!

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Bundesausschüsse / Bundesebene
  • Erarbeitung von Richtlinien für die Versorgung der Versicherten
  • Prüfung und Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • Beschließen von Rahmenempfehlungen, die für die Leistungserbringer (KK, Praxen) bindend sind


Bundesverbände / Bundesebene

  • Gibt Rahmen vor = SGB V
  • Vertretung der Interessen der Kassenarten
  • Beobachtung gesundheitspolitischer Entwicklung
  • Beteiligung an gesundheitspolitischen Diskussionen
  • Mitwirkung an Ausarbeitung der Gesundheitsreform
  • Senden Vertreter in Bundesausschüsse


Landesverbände / Landesebene

  • Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
  • Vertretung der Interessen der KK gegenüber der Leistungserbringern, Politik und Öffentlichkeit
  • Vergütungsverhandlungen mit KV und Krankenhäusern
  • Schließen von Verträgen über Art und Umfang der Versorgung der Versicherten (Versorgungsverträge)
  • Arbeiten mit Leistungserbringern zusammen
  • Rahmenarbeiten
  • Übergeordnete Arbeiten


Krankenkassen / Kommunalebene

Die Selbstverwaltung besteht aus:

  • Verwaltungsrat
  • Vorstand
  • Geschäftsführer
  • Mitgliedern und Arbeitgebern


Aufgaben:

  • Erhebung und Verwaltung der versichertenbezogenen Daten
  • Betreuung der Versicherten
  • Entscheidung über Leistungsanträge


Aufgaben des Verwaltungsrates:

  • Entscheidung über Satzung, Haushalt und Beitragssätze
  • Wahl und Überwachung des Vorstandes und des Geschäftsführers

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© by acara-online

Autorin: Ute Schafhirt



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