Zeitungen Abo2 Vertrieb

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Distibutionspolitik

  • = Produkt zur richtigen Zeit, in richtiger Menge, im gewünschten Zustand zu möglichst geringen Kosten an den gewünschten Ort bringen

Zustellung durch verlagseigenes Trägernetz

Voraussetzungen:
  • nur bei lokalen, regionalen Zeitungen, Anzeigenblättern, Kirchenzeitungen
  • ausreichende Bezieherdichte
  • ländliche Gebiete oft keine Zustellung
  • qualifizierter Außendienst
  • pünktliche Produktion
  • sinnvolle Struktur der Bezirke
  • einwandfreier Nachlieferungsdienst

Organisation des Vertriebs-

  • Innendienst: dirigiert und kontrolliert
  • Außendienst: täglich die Zeitungen in die Häuser liefern

Vertriebsinspektoren / Bezirksleiter / Vertriebsaußendienst
  • sichert direkte Verbindung zwischen Vertriebsleitung u. Zustellung
  • indirekt auch zum Abonnenten
  • trägt die Verantwortung für die Zustellung
  • Einstellung der Zusteller
  • Management der Botenorganisation
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Aufgaben:
  • Suche von neuen Boten
  • Betreuung
  • Botenpersonalveränderungen
  • Einzelnachlieferungen
  • Klärung von Kundenbeanstandungen
  • Abladestellenkontrolle u. Neueinrichtung
  • Erstellung von Tourenplänen
  • Bezirkseinteilungen
  • Inkassoüberwachung
  • Zustellerbesuche (Aktivierung von Abo-Werbung)
  • Nachbearbeitung von Kündigungen
  • Betreuung von Zusteller-Werben-Wettbewerben
  • Konkurrenzbeobachtung
  • Außendienst muss sich auskennen in Arbeitsrecht, Bundesurlaubsgesetz, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Mutterschutz, Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutz

Botensuche

Probleme: nächtliche Arbeitszeit, Wetter, Tragen schwerer Pakete
Anreize: gute Bezahlung, Möglichkeit der Nebenbeschäftigung, Aufhebung der Arbeitslosigkeit, Kontakt zu Menschen

Aufgaben der Boten
  • Ordentliche, Pünktliche (bis 6 Uhr) und regelmäßige Lieferung
  • Erfüllung von Wünschen
  • Berücksichtigung der Änderungen
  • Bezieherwerbung
  • Austragung von Werbeexemplaren
  • Fremdaufträge, z.B WAZ


Vertrag mit Boten

Dienstleistungsvertrag
oder Arbeitsvertrag (weisungsgebunden, Sozialversicherungsausweispflicht, Lohnsteuerpflicht)

Inhalt:

Name, Anschrift, Tätigkeitsfeld, Bezirk, Entlohnung, Laufzeit, Kündigungsfrist, Nebentätigkeit, Konkurrenzklausel, Gerichtsstand

Botenlohn:

  • Meist nach Stückzahl
  • prozentuales Verhältnis zum Bezugspreis (ca. 20 %)
  • Ländliche Gebiete: Zulagen / Wegegelder
  • Km-Pauschalen
  • Wintergeld
  • Weihnachtsgeld
  • Einarbeitungsgeld
  • Bezahlung von Sonderaktionen


Jugendschutz

  • nur wenn nicht schulpflichtig u. älter als 15 Jahre
  • Arbeit an Sonntagen / Feiertagen mindestens 16 Jahre
  • Ausnahme: Verwandte Kinder mit Einwilligung und Aufsicht bis zu zwei Stunden
  • Nachtarbeit: 20-6 Uhr verboten



Deutsche Post

AGB der DP AG Presse Distribution (AGB PrD)

Geltungsbereich:

  • Transport u. Zustellung von Presseerzeugnissen im Inland ohne Nachweis der Einzelsendungen
  • Für Ausland: AGB Brief International und Presse und Buch International
  • Mit Beilagen Höchstgewicht 1.000g; höchste Höhe 50 mm

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Vertragsverhältnis

  • Vertrag auf Formblatt
  • Für jedes Presseerzeugnis ein Vertrag
  • Für jede Ausgabe ein Vertrag
  • Zum Vertrag ein aktuelles Musterexemplar dazufügen
  • Änderungen / Beendigung des Vertrages schriftlich mit schriftlicher Bestätigung der regionalen PD (nur zum Ende des Monats)
  • Zuständigkeit der regionalen PrD richtet sich nach Sitz des Verlages / Herausgebers


Obliegenheiten des Vertragspartners

  • Sendungen immer mit Anschrift nach Versandbedingungen zu packen
  • Auf Formblatt muss ein Bevollmächtigter stehen


Anforderungen an die Presseerzeugnisse

  • Zeitungen, Zeitschriften, Hefte, mit kontinuierlicher inneren u. äußeren Gestaltung
  • Formatgleiche u. beidseitig gedruckte Blätter (min. 9cm x 14cm)
  • Gefalzt oder durch buchbinderische Verarbeitung zu einer Einheit
  • Als identische Vervielfältigungen im presseüblichen Druckverfahren
  • Jedermann zugänglich sein sowie periodisch mindestens einmal im Quartal erscheinen
  • Auf Titelseite muss stehen: Titel, Nummer, oder „Sondernummer“
  • Erscheinungstag auf Titelseite und oder im Impressum


1. Die Pressesendung

  • Teilnahmeberechtigt: Haus / Werkszeitschriften, Kunden / Anwendungszeitschriften, Comics, Romane, Rätselhefte, Reise / Jugendjournale, Anzeigenblätter, werbliche Fachzeitschriften (Kennziffernzeitschriften)
  • Nur zum Zweck der öffentlichen Verbreitung von Information und Unterhaltung
  • Zweck nicht erfüllt bei: Prospekten, Werbepost, Bestellkataloge, Sammelwerken deren Texte überwiegend nicht aus sich heraus verständlich sind; Rechnungen = Infopost
  • Mindesteinlieferungsmenge: je Nummer 1000 Exemplare


2. Das Postvertriebsstück

  • Teilnahmeberichtigt: (strenge Anforderungen an Inhalt / äußeres Erscheinungsbild) Zeitungen, Zeitschriften ohne Umhüllung; Vorraussetzungen: mindestens 30 % Redaktion, Aktualität u. Mannigfaltigkeit der Beiträge, presseübliche Typographie, entgeltliche Verbreitungsweise, einzelne Exemplare zu Zeitungsbunden zusammenfassen
  • Zweck: Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit-/Fachfragen zu informieren, presseübliche Berichtserstattung (redaktioneller Beitrag)
  • Zweck nicht erfüllt: durch redaktionelles Konzept unmittelbar geschäftlichen Interessen dienen:
  • Werbesprache, offensichtlich von Firmen herausgegebene Beiträge, Kaufempfehlungen, Ordertipps, Bestellnummern, katalogartige Vorstellung von Produkten mit / ohne Kontaktangabe, weniger als 30% Redaktion / Sammelwerke deren Texte überwiegend nicht aus sich heraus verständlich sind, Haus / Kunden / Kennziffern / Werkzeitschriften, auf Titelseite Markenzeichen tragen


Verbreitungsweise

  • müssen entgeltlich verbreitet werden
  • wenn nicht: darf keine geschäftliche Werbung; bezahlte Anzeigen drin sein
  • mind. 10 % der Druckauflage


Beilagen:

  • ja, aber Hauptversandgegenstand muss das Trägerobjekt sein
  • werden mit dem Gewicht der Sendung abgerechnet
  • Höhe von 30mm nicht überschreiten
  • Mit Trägerobjekt versandte Rechnungen / Zahlungsvordrucke für Bezugsgeld (müssen mit gleichem Betrag ausgewiesen werden u. Zusatzentgelt wird abgerechnet)


3. Streifbandsendung

  • Pressesendungen / Postvertriebstück können versandt werden
  • Mindestformat: 9cm x 14 cm; Höchstformat: 25cm x 34,3cm, maximale Höhe 5cm, kein Versand in Rollenform, Höchstgewicht 1000g
  • Verpackung: mit Umhüllung, Sicherung gegen herausfallen
  • Freimachung: Briefmarke /Absenderfreistempel, Preise richten sich nach Gewicht, Versand als Eilzustellung gegen Aufpreis möglich
  • Beschriftung: Absenderangabe, Freimachung, Streifbandsendung /xxx, Anschrift
  • kann von der DP AG verweigert werden, wenn es nicht den Versandbedingungen entspricht



Autorin: Céline Plattfaut

© by acara-online




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