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Handelsregister

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Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in dem die rechtlichen Verhältnisse der Vollkaufleute und Handelsgesellschaften sowie mit ihnen zusammenhängende Rechtsvorgänge (z.B. Firma, Gesellschafter, Prokura) eingetragen werden. Es wird von den Amtsgerichten geführt. Die Einsicht des Handelsregisters sowie der zum Handelsregister eingereichten Unterlagen ist jedem gestattet. Die Eintragung kann mit Zwangsgeld erzwungen werden.


Begriff

  • Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtbezirks.


Aufbau

  • Abteilung A => Einzelunternehmern, OHG, KG,
  • Abteilung B => GmbH, AG


Anmeldung und Inhalt

  • Persönlich oder Schriftlich in beglaubigt -registrierter Form
  • Neueintragungen und bei Veränderungen
  • Firma, Ort, Gegenstand des Unternehmens,
  • Name des Inhabers, Geschäftsführer, Haftung


Wirkung der Eintragung
  • Rechtsbegründend (konstitutiv)
  • Sie dürfen Prokura erteilen, also Angestellte mit weitreichenden Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen ausstatten.
  • Ihrer besonderen Bedeutung wegen wird die Erteilung einer Prokura in das Handelsregister eingetragen.
  • Sie können einen Gerichtsstand frei vereinbaren und Schiedsverträge formlos abschließen.
  • Bürgschaften, Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis können Sie auch mündlich erteilen.
  • Sie müssen die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften beachten.


Öffentlichkeit
  • Eintragungen müssen im Bundesanzeiger und mindestens in einem weiteren Blatt (Tagespresse) veröffentlicht werden.
  • Nach Eintragung und Veröffentlichung, sind die Handelsregister (HR) – Mitteilungen für alle am wirtschaftlichen Geschehen beteiligten verbindlich 00> öffentlicher Glaube


Allgemeine Erläuterungen zu den Eintragungen im Handelsregister

Eintragungspflicht
  • Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe
  • muss sich am Ort seiner Hauptniederlassung in das Handelsregister eintragen lassen.
  • Eintragspflicht, beginnt ab Eröffnung des Betriebes
  • Gewerbe im Sinne der Handelsregisterverordnung, ist eine selbstständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit


Amtliche Beglaubigung
  • in der Beglaubigung müssen Vor- und Familienname, Jahrgang, allfällige akademische Titel sowie Wohn- und Heimatort (politische Gemeinde, bei Ausländern Staatsangehörigkeit) enthalten sein
  • für die Beglaubigung müssen amtlicher Lichtbildausweis/Pass, Identitätskarte, Fahrerlaubnis, Ausländerausweis etc. vorgelegt werden


Kosten

Ein einfacher Handelsregisterauszug in Papierform kostet in Deutschland 10 €, ein beglaubigter 18 € (Stand: Februar 2006). Es besteht auch die Möglichkeit statt eines Ausdrucks die Übersendung einer entsprechenden Datei zu beantragen, dies kostet 5 €, eine beglaubigte Datei kostet 8 €. Einfacher und preiswerter ist allerdings der Abruf eines Online-Registerauszuges über das oben erwähnte Gemeinsame Registerportal der Länder zu einem Preis von 4,50 €. Ein solcher Abruf ist allerdings erst nach einer Anmeldung bei der Servicestelle des Gemeinsamen Registerportals der Länder möglich. Ohne Anmeldung ist der Abruf eines Online-Registerauszuges über das Unternehmensregister ebenfalls zu einem Preis von 4,50 € möglich. Darüber hinaus sind weitere nur im Unternehmensregister vorzuhaltende Informationen verfügbar.


Beispielauszug:

das_handelsregister.gif

© acara-online.de 2009




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