Ausbildungsabschluss Bankkaufmann/-frau

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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungenacara-logo_klein.jpg


Zulassung zur Prüfung

  • Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen.


Zuzulassen ist auch,

  • wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
  • wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

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Prüfungsinhalte

Zwischenprüfung

  • In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Geprüft wird schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben.


Abschlussprüfung

  • Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Schriftlich geprüft werden in insgesamt sechs Stunden die Fächer Bankwirtschaft, Rechnungswesen und Steuerung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
  • Prüfungsgebiete im Fach Bankwirtschaft sind Kontoführung, Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage sowie Kreditgeschäft. Im Fach Rechnungswesen soll gezeigt werden, dass Zusammenhänge zwischen Rechnungswesen und Steuerung verstanden worden sind. Im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde sind wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen.
  • zeitungsausschnitt_money_1.jpgMündlich geprüft wird das Fach Kundenbetreuung. In einem Beratungsgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer sollen die angehenden Bankkaufleute auf der Grundlage einer von zwei zur Wahl gestellten Aufgaben zeigen, dass sie in der Lage sind, Kundengespräche systematisch und situationsbezogen zu führen.
  • Darüber hinaus kann bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung eine ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden.


Prüfungswiederholung

  • Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.


Prüfende Stelle

  • Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.


Abschlussbezeichnung

  • Die Abschlussbezeichnung lautet: Bankkaufmann/Bankkauffrau

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