Ausbildungsabschluss Kaufmann/-frau für Bürokommunikation


Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Zulassung zur Prüfung
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung.
Zuzulassen ist auch,
- wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
- wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Prüfungsinhalte
Zwischenprüfung
- In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt.
Abschlussprüfung
- Die Abschlussprüfung wird in Form einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung durchgeführt.
- In der schriftlichen Prüfung, die insgesamt höchstens vier Stunden dauert, werden die Fächer Bürowirtschaft, Betriebslehre und Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
- In der praktischen Prüfung muss eine praxisbezogenen Aufgabe im Fach Informationsverarbeitung (Prüfungsdauer 105 Minuten) und im Fach Sekretariats- und Fachaufgaben (Prüfungsdauer 45 Minuten) bearbeitet werden. Letztere soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein.
- Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden.
Prüfungswiederholung
- Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
- Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Abschlussbezeichnung
- Die Abschlussbezeichnung lautet: Kaufmann für Bürokommunikation/Kauffrau für Bürokommunikation
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Aktualisiert am Donnerstag, 07. Januar 2010 um 11:04
Geschrieben von: Matthias Diegeler
Mittwoch, 04. Februar 2009 um 09:04