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Ausbildungsabschluss Kaufmann/-frau im Großhandel

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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen


Zulassung zur Prüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen.

Zuzulassen ist auch,
  • wer in einer Berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
  • wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Zwischenprüfung
  • In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt.

Abschlussprüfung
  • Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Die schriftliche Prüfung umfasst die Bereiche Großhandelsgeschäfte, kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
  • Die Prüfungsdauer beträgt insgesamt maximal sechs Stunden.

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  • Warenwirtschaft und Logistik im Handel
  • Planung und Durchführung der Beschaffung
  • Marketing und Vertrieb

kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation
  • Arbeitsorganisation und Personalwirtschaft
  • Information und Kommunikationstechnik
  • Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • Buchungsvorgänge
  • Zahlungsverkehr und Kredit

Wirtschaft- und Sozialkunde
  • Arbeitsrecht und soziale Steuerung
  • Berufsbildung
  • Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik

Die mündliche Prüfung
In der mündlichen Prüfung, einem fallbezogenen Fachgespräch, sollen die Prüfungsteilnehmer/innen eine von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten, wobei die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes berücksichtigt wird. Die Übung besteht aus einem Prüfungsgespräch von höchstens 30 Minuten und einer Vorbereitungszeit von bis zu 15 Minuten.

In Betracht kommen die Gebiete
  • Wareneinkauf
  • Marketing
  • Verkauf und Kundenberatung

Sind in bis zu zwei Fächern der schriftlichen Prüfung mangelhafte Leistungen, im dritten mindestens eine ausreichende Leistung erbracht worden, kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin ein mit mangelhaft bewerteter schriftlicher Prüfungsbereich durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.


Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

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