Ausbildungsabschluss Kaufmann/-frau im Großhandel![]() Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch,
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
Großhandelsgeschäfte
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation
Wirtschaft- und Sozialkunde
Die mündliche Prüfung In der mündlichen Prüfung, einem fallbezogenen Fachgespräch, sollen die Prüfungsteilnehmer/innen eine von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten, wobei die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes berücksichtigt wird. Die Übung besteht aus einem Prüfungsgespräch von höchstens 30 Minuten und einer Vorbereitungszeit von bis zu 15 Minuten. In Betracht kommen die Gebiete
Sind in bis zu zwei Fächern der schriftlichen Prüfung mangelhafte Leistungen, im dritten mindestens eine ausreichende Leistung erbracht worden, kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin ein mit mangelhaft bewerteter schriftlicher Prüfungsbereich durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
© by acara-online Aktualisiert am Donnerstag, 07. Januar 2010 um 07:54 Geschrieben von: Matthias Diegeler Mittwoch, 14. Januar 2009 um 09:55 |
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