Ausbildungsabschluss Immobilienkaufmann/-frau

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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

Zulassung zur Prüfung
  • Die Vorraussetzung für die Zulassung der Abschlussprüfung ist wie bei allen anderen Berufsausbildungen, schriftliche Ausbildungsnachweise, sowie die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung.

Zuzulassen ist auch,
  • wer in einer Berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
  • wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Prüfungsinhalte

Zwischenprüfung
  • In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet die Zwischenprüfung statt. Diese ist in schriftlicher Form und soll Aufschluss darüber geben auf welchem Wissensstand der Auszubildende sich befindet. Die Zwischenprüfung bezieht sich auf die Lerninhalte des ersten Ausbildungsjahres.

Abschlussprüfung
  • Die Abschlussprüfung ist in vier Teile gegliedert:
  • Für den ersten Teil Immobilienwirtschaft stehen maximal 180min zur Verfügung.
  • Der zweite und der dritte Teil werden zusammengefasst. Die Themen sind kaufmännische Steuerung, Dokumentation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde dafür stehen höchstens 90min zur Verfügung.
  • Der vierte Teil besteht aus Kundengespräch, Teambesprechung. Hier führen die Auszubildenden ein maximal 30-minütiges Kundengespräch, für das eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten eingeräumt wird.

  • Für den Prüfungsbereich Immobilienwirtschaft kommen insbesondere die Gebiete Immobilienmärkte, Immobilienbestand, Immobiliengeschäfte sowie Bauen und Finanzieren in Betracht.
  • Im Prüfungsbereich kaufmännische Steuerung und Dokumentation sind die Gebiete Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnung, Berichtswesen, Budgetplanung und -überwachung sowie Steuern und Versicherungen mögliche Prüfungsgebiete.
  • Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde sollen die Auszubildenden praxisbezogene Aufgaben und Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass sie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen können.
  • Im Prüfungsbereich Kundengespräch, Teambesprechung sollen die Prüfungsteilnehmer/innen schließlich zeigen, dass sie Aufgabenstellungen erfassen sowie Lösungswege entwickeln und begründen können. Insbesondere wird geprüft, ob sie in der Lage sind, wirtschaftliche, rechtliche, technische und ökologische Zusammenhänge zu beachten und service-, ziel-, adressaten- und situationsbezogen zu kommunizieren.

  • Wenn Eure Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Prüfungen nicht eindeutig sind, kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden.

Prüfungswiederholung
  • Nach dem Berufsbildungsgesetz, habt Ihr die Möglichkeit Eure Prüfung zweimal zu wiederholen.

Prüfende Stelle
  • Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer gemacht.

Abschlussbezeichnung
  • Nach erfolgreich bestandener Prüfung, habt Ihr den Titel Immobilenkaufmann/Immobilienkauffrau erlangt.

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