Ausbildungsabschluss Industriekaufmann/-frau



AusbildungsabschlussDie Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau durchgeführt.Nachweise/Zulassung zur Prüfung
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen.
- Zuzulassen ist auch, wer in einer Berufsbildenden-Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
- Wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
PrüfungenZwischenprüfung
- In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die Bereiche Beschaffung und Bevorratung, Produkte und Dienstleistungen, Kosten- und Leistungsrechnung. Die Bearbeitungszeit beträgt höchstens 90 Minuten.
Abschlussprüfung
- Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen. In den Bereichen Geschäftsprozesse, kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde ist eine schriftliche Prüfung abzulegen. Die Prüfung im Bereich Einsatzgebiet besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.
Prüfungsschwerpunkte sind in den einzelnen Bereichen zum Beispiel folgende Themen:
- Geschäftsprozesse (Prüfungsdauer höchstens 180 Minuten):
Marketing und Absatz, Beschaffung und Bevorratung, Personal, Leistungserstellung
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle (höchstens 90 Minuten):
Leistungsabrechnung, Controlling, Kostenerfassung, Geld- und Wertströme,
Betriebswirtschaft
- Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 60 Minuten):
Darstellung und Beurteilung von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen der Berufs- und Arbeitswelt
Einsatzgebiet:
- Hier sollen die Prüfungsteilnehmer/innen in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbstständig durchgeführte Fachaufgabe zeigen, dass sie komplexe Fachaufgaben aus der Welt der Industriekaufleute in der Praxis lösen können. Zur Vorbereitung der Präsentation ist ein höchstens fünfseitiger Report zu erstellen. Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten dauern.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse, in mindestens einem der Prüfungsbereiche kaufmännische Steuerung und Kontrolle bzw. Wirtschafts- und Sozialkunde sowie im Prüfungsbereich Einsatzgebiet mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.
- Bei mangelhaften Prüfungsergebnissen in zwei der schriftlichen Prüfungen kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
PrüfungswiederholungNicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.Prüfende Stelle
- Die Prüfung wird bei Ausbildung im Ausbildungsbereich Industrie und Handel bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt, bei Ausbildung im Handwerk bei der Handwerkskammer.
Abschlussbezeichnung
- Die Abschlussbezeichnung lautet: Industriekaufmann/Industriekauffrau.
Ausbildungsform
- Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie und auch im Handwerk ausgebildet.
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Aktualisiert am Donnerstag, 07. Januar 2010 um 10:13
Geschrieben von: Matthias Diegeler
Montag, 12. Januar 2009 um 13:49