Ausbildungsabschluss Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen


Ausbildungsabschluss,
Nachweise und Prüfungen 
Zulassung zur
Prüfung
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei
einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene
schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen
Zwischenprüfungen.
Zuzulassen ist auch,
- wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen
Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss
allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
- wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der
Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen
ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Prüfungsinhalte
Zwischenprüfung
- In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine
schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt.
Abschlussprüfung
- Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und
einer mündlichen Prüfung.Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem
fallbezogenen Fachgespräch, das höchstens 20 Minuten dauern soll.
- Für das Fachgespräch kommen insbesondere in Betracht:
- interne Kooperation (Lösung einer innerbetrieblichen
Aufgabenstellung)
- kundenorientierte Kommunikation (Information und Verkauf,
Beschwerdemanagement)
- Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Fächer
Gesundheitswesen, Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des
Gesundheitswesens sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die maximale
Prüfungsdauer beträgt sechs Stunden.
- Der schriftliche Prüfungsteil kann in einzelnen Bereichen
durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der
Prüfung den Ausschlag geben kann.
Prüfungswiederholung
- Nicht bestandene Prüfungen können nach dem
Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
- Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer
abgelegt.
Abschlussbezeichnung
- Die Abschlussbezeichnung lautet: Kaufmann im
Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen
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Aktualisiert am Montag, 11. Januar 2010 um 10:23
Geschrieben von: Matthias Diegeler
Mittwoch, 04. Februar 2009 um 10:49