Ausbildungsabschluss Medienkaufmann/-frau



Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
- Die vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweise
sowie die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung sind die
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Zuzulassen ist auch,
- wer in einer Berufsbildenden Schule oder sonstigen
Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang
muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf entsprechen.
- wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die
als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist,
in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Prüfungsinhalte
Zwischenprüfung
- Eine schriftliche Zwischenprüfung wird ungefähr in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Abschlussprüfung
- In der Abschlussprüfung erwarten Euch vier Prüfungsbereiche, drei schriftliche Prüfungen und ein fallbezogenes Fachgespräch.
- In maximal fünf Stunden sollen praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus folgenden Prüfungsbereichen bearbeitet werden.
- Produktionsentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen
- Arbeitsorganisation und kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Ihr bekommt zwei Themen zu praxisbezogenen Aufgaben zur Wahl gestellt,
wo ihr euch dann eines aussuchen müsst, um ein höchstens 20-minütiges
Fachgespräch zu führen.
- Wenn es für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag gibt, kann der
schriftliche Teil durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Prüfungswiederholung
- Nach dem Berufsbildungsgesetz, habt ihr die Möglichkeit, eure nicht bestandene Abschlussprüfung zweimal zu wiederholen.
Prüfende Stelle
- Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Abschlussbezeichnung
- Die Abschlussbezeichnung lautet: Medienkaufmann Digital und Print/Medienkauffrau Digital und Print
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Aktualisiert am Donnerstag, 07. Januar 2010 um 10:21
Geschrieben von: Matthias Diegeler
Montag, 12. Januar 2009 um 15:02