Ausbildungsabschluss Sport-/und Fitnesskaufmann/-frau



Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Zulassung zur Prüfung
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen.
Zuzulassen ist auch,
- wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
- wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Prüfungsinhalte
Zwischenprüfung
- In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt.
Abschlussprüfung
- Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie besteht aus vier Prüfungsbereichen: kaufmännische Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen; Angebotsentwicklung und Verkauf; Trainingsplanung und -beratung; Wirtschafts- und Sozialkunde.
- Im Prüfungsbereich kaufmännische Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen, der zwei Stunden dauert, beschäftigen sich die Prüfungsteilnehmer/innen in schriftlicher Form mit Fragen zu den Themen rund um die Planung, Durchführung, Finanzierung und Abrechnung von Veranstaltungen.
- Im Prüfungsbereich Angebotsentwicklung und Verkauf beantwortet man in 1 1/2 Stunden schriftlich Fragen zu Themen wie Leistungsangebote, Personaleinsatz, Verkauf von Dienstleistungen, Kundengewinnung und Kundenbindung sowie Qualitätssicherung.
- Der Prüfungsbereich Trainingsplanung und Beratung teilt sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil nimmt 30 Minuten in Anspruch, die Gesprächssimulation 15 Minuten.
- Der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde nimmt eine Stunde in Anspruch.
- Eine ergänzende mündliche Prüfung kann durchgeführt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Prüfungswiederholung
- Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
- Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Abschlussbezeichnung
- Die Abschlussbezeichnung lautet: Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau
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Aktualisiert am Donnerstag, 07. Januar 2010 um 10:35
Geschrieben von: Matthias Diegeler
Mittwoch, 11. Februar 2009 um 08:33