Ausbildungsabschluss Veranstaltungskaufmann/-frau



Der Ausbildungsabschluss
- Voraussetzung für die Ausbildungsabschlussprüfung ist, die Teilnahme an der Zwischenprüfung.
Außerdem können noch teilnehmen:
- Bei Besuch einer Berufsbildenden Schule oder Berufsbildungseinrichtung,
sofern es den Bestimmungen eines anerkannten Ausbildungsberuf gleicht.
- Wer mit Nachweis mindestens das 1 ½ fache der Zeit länger als die
Ausbildungszeit in dem Beruf tätig ist, in den die Prüfung abgelegt
wird.

- Die Abschlussprüfung ist schriftlich und mündlich!
- Der Auszubildende bekommt im mündlichen Teil zwei Themen zur Auswahl,
auf die Er sich 15 Minuten vorbereiten kann, und die eigentliche
Prüfung sollte dann ca. 20 Minuten dauern.
- Schwerpunkte der Prüfung sind: Leistungsangebot und Verkauf,
Vertragsauswahl und die Gestaltung, kundenorientierte Kommunikation und
Präsentation.
- Im schriftlichen Teil stehen die Fächer Veranstaltungswirtschaft und
Veranstaltungsorganisation. Auch Wirtschaft und Sozialkunde. Die
Höchstdauer beträgt 6 Stunden.
- Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
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Aktualisiert am Donnerstag, 07. Januar 2010 um 10:23
Geschrieben von: Matthias Diegeler
Montag, 12. Januar 2009 um 14:13