Ausbildungsabschluss Veranstaltungskaufmann/-frau

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Der Ausbildungsabschluss

  • Voraussetzung für die Ausbildungsabschlussprüfung ist, die Teilnahme an der Zwischenprüfung.

Außerdem können noch teilnehmen:

  • Bei Besuch einer Berufsbildenden Schule oder Berufsbildungseinrichtung, sofern es den Bestimmungen eines anerkannten Ausbildungsberuf gleicht.
  • Wer mit Nachweis mindestens das 1 ½ fache der Zeit länger als die Ausbildungszeit in dem Beruf tätig ist, in den die Prüfung abgelegt wird.

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  • Die Abschlussprüfung ist schriftlich und mündlich!
  • Der Auszubildende bekommt im mündlichen Teil zwei Themen zur Auswahl, auf die Er sich 15 Minuten vorbereiten kann, und die eigentliche Prüfung sollte dann ca. 20 Minuten dauern.
  • Schwerpunkte der Prüfung sind: Leistungsangebot und Verkauf, Vertragsauswahl und die Gestaltung, kundenorientierte Kommunikation und Präsentation.
  • Im schriftlichen Teil stehen die Fächer Veranstaltungswirtschaft und Veranstaltungsorganisation. Auch Wirtschaft und Sozialkunde. Die Höchstdauer beträgt 6 Stunden.
  • Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

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