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Ausbildungsabschluss Versicherungskaufmann/-frau - Versicherung

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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen



Zulassung zur Prüfung

  • Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen.

Zuzulassen ist auch,

  • wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.

  • wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Prüfungsinhalte


Zwischenprüfung

  • Um den Ausbildungsstand zu ermitteln, wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt.

Abschlussprüfung

  • Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Der schriftliche Teil umfasst die Prüfungsbereiche Versicherungswirtschaft und Leistungsmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
  • Im Prüfungsbereich Versicherungswirtschaft und Leistungsmanagement bearbeiten die Prüfungsteilnehmer/innen in höchstens drei Stunden praxisbezogene Fälle oder Aufgaben.

Dabei kommen insbesondere folgende Themengebiete in Betracht:

  • Versicherungs- und Finanzprodukte

  • Vertragserhaltung und -service

  • Rechnungswesen und Controlling

  • Leistungsfeststellung und Schadenregulierung



Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bearbeiten die Prüfungsteilnehmer/innen in maximal einer Stunde praxisbezogene Fälle oder Aufgaben.

  • Der mündliche Teil besteht aus den Prüfungsbereichen Kundenberatungsgespräch und fallbezogenes Fachgespräch, wobei den Aufgaben jeweils eine der beiden Wahlqualifikationseinheiten zugrunde liegt.

  • Im Prüfungsbereich Kundengespräch sollen die Auszubildenden in einem höchstens 20-minütigen Beratungsgespräch zu einer selbstgestellten Aufgabe aus den produktbezogenen betrieblichen Ausbildungsschwerpunkten zeigen, dass sie Kundengespräche situationsbezogen vorbereiten, verkaufsorientiert führen und auf Kundenargumente angemessen reagieren können.

  • Im Prüfungsbereich fallbezogenes Fachgespräch beträgt die maximale Prüfungsdauer 15 Minuten. Hier sollen die Prüfungsteilnehmer/innen zeigen, dass sie komplexe Aufgaben bearbeiten, ihre Vorgehensweise begründen, Problemlösungen in der Praxis erarbeiten, Hintergründe und Schnittstellen erläutern und Ergebnisse bewerten können. Als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch erstellen sie vor Prüfungsdurchführung für jede der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe einen höchstens dreiseitigen Report, der die Aufgabenstellung, die Planungs- und Durchführungsphase sowie eine Auswertung beinhaltet.

  • Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden.

Prüfungswiederholung

  • Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.


Prüfende Stelle

  • Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.


Abschlussbezeichnung

  • Die Abschlussbezeichnung lautet: Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen - Fachrichtung Versicherung.

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