Ausbildungsabschluss Versicherungskaufmann/-frau - Versicherung


Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Zulassung zur Prüfung
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei
einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene
schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen
Zwischenprüfungen.
Zuzulassen ist auch,
-
wer
in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung
ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der
Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
-
wer
nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als
Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem
die Prüfung abgelegt werden soll.
Prüfungsinhalte
Zwischenprüfung
- Um den Ausbildungsstand zu ermitteln, wird in der Mitte des
zweiten Ausbildungsjahres eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt.
Abschlussprüfung
- Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und
einem mündlichen Teil.
- Der schriftliche Teil umfasst die Prüfungsbereiche
Versicherungswirtschaft und Leistungsmanagement sowie Wirtschafts- und
Sozialkunde.
- Im Prüfungsbereich Versicherungswirtschaft und
Leistungsmanagement bearbeiten die Prüfungsteilnehmer/innen in höchstens drei
Stunden praxisbezogene Fälle oder Aufgaben.
Dabei kommen insbesondere folgende Themengebiete in
Betracht:
-
Versicherungs-
und Finanzprodukte
-
Vertragserhaltung
und -service
-
Rechnungswesen
und Controlling
-
Leistungsfeststellung
und Schadenregulierung
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bearbeiten
die Prüfungsteilnehmer/innen in maximal einer Stunde praxisbezogene Fälle oder
Aufgaben.
- Der mündliche Teil besteht aus den Prüfungsbereichen
Kundenberatungsgespräch und fallbezogenes Fachgespräch, wobei den Aufgaben
jeweils eine der beiden Wahlqualifikationseinheiten zugrunde liegt.
- Im Prüfungsbereich Kundengespräch sollen die Auszubildenden
in einem höchstens 20-minütigen Beratungsgespräch zu einer selbstgestellten
Aufgabe aus den produktbezogenen betrieblichen Ausbildungsschwerpunkten zeigen,
dass sie Kundengespräche situationsbezogen vorbereiten, verkaufsorientiert
führen und auf Kundenargumente angemessen reagieren können.
- Im Prüfungsbereich fallbezogenes Fachgespräch beträgt die
maximale Prüfungsdauer 15 Minuten. Hier sollen die Prüfungsteilnehmer/innen
zeigen, dass sie komplexe Aufgaben bearbeiten, ihre Vorgehensweise begründen,
Problemlösungen in der Praxis erarbeiten, Hintergründe und Schnittstellen
erläutern und Ergebnisse bewerten können. Als Grundlage für das fallbezogene
Fachgespräch erstellen sie vor Prüfungsdurchführung für jede der beiden
gewählten Wahlqualifikationseinheiten über die Durchführung einer betrieblichen
Fachaufgabe einen höchstens dreiseitigen Report, der die Aufgabenstellung, die
Planungs- und Durchführungsphase sowie eine Auswertung beinhaltet.
- Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der
schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt
werden.
Prüfungswiederholung
- Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz
zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
- Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer
abgelegt.
Abschlussbezeichnung
- Die Abschlussbezeichnung lautet: Kaufmann für Versicherungen
und Finanzen/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen - Fachrichtung
Versicherung.
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Aktualisiert am Donnerstag, 07. Januar 2010 um 10:32
Geschrieben von: Matthias Diegeler
Donnerstag, 05. Februar 2009 um 11:25